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Überarbeitete GRW-Förderrichtlinie zielt auf mehr Nachhaltigkeit in NRW



Um die Attraktivität der Regionen in NRW zu steigern und den nachhaltigen Umbau der Wirtschaft vor Ort zu beschleunigen, hat das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium die Richtlinie zur Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung überarbeitet. Die Richtlinie umfasst unter anderem die Förderung von Wirtschaftsflächen, Gewerbe- und Technologiezentren, touristischen Infrastrukturen wie Rad- und Wanderwegen sowie beruflichen Bildungseinrichtungen. Von der Förderung profitieren nun insbesondere Vorhaben, die sich in regionale Entwicklungsstrategien einfügen, zu mehr Nachhaltigkeit sowie zur Fachkräftegewinnung beitragen. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung, für Investitionen durch Unternehmen bei der NRW.BANK.


Hier geht es zur Förderrichtlinie

 
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